Wir haben ein System zur periodischen Kontrolle der Instandhaltung/Begehbarkeit der Wege und ihrer Beschilderung eingerichtet, können aber keine Echtzeit-Kontrolle garantieren. APT lehnt daher jede Haftung für Personen- oder Sachschäden ab, die durch die Untauglichkeit der Wege aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Beschilderung durch Vandalismus, widrige Witterungsverhältnisse oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle der APT liegen und/oder nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der APT zurückzuführen sind, entstehen können.